Grund für eine Teilung von Tabletten ist in den meisten Fällen sicher die Anpassung der eingenommenen Menge an individuelle Bedürfnisse (z.B. sehr geringes oder sehr hohes Körpergewicht) oder auch die sogenannte ein- oder ausschleichende Dosierung. Diese ist bei manchen Arzneistoffen nötig, um den Patienten langsam an die therapeutisch erforderliche Konzentration des Arzneistoffes heranzuführen bzw. ihn davon langsam wieder herunter zu regeln.
Vor allem im Bereich der Psychopharmaka ist dieses Vorgehen häufig notwendig. Allerdings eignen sich nicht alle Tablettenpräparate, die eine Bruchkerbe aufweisen, für dieses Vorgehen. Dies trifft besonders für sogenannte „Retard-Formulierungen” zu, wo z.B. durch eine nicht vorgesehene Teilung das retardierende Prinzip zerstört werden kann. Daher ist es stets erforderlich, z.B. im Beipackzettel nachzulesen oder beim Arzt bzw. Apotheker nachzufragen, ob für das betreffende Präparat eine Tablettenteilung vorgesehen und problemlos möglich ist.
Im Jahre 2004 beteiligte sich das CVUA Karlsruhe an einer großen „Marktüberwachungsstudie” des europäischen Direktorates für die Qualität von Arzneimitteln (EDQM, Strasbourg), die zum Ziel hatte, bei auf dem europäischen Markt befindlichen Arzneimitteln zu prüfen, wieweit die Tablettenteilung die relativ strengen nforderungen des europäischen Arzneibuches hinsichtlich Gleichförmigkeit der Masse und/oder des Gehaltes bei Bruchstücken erfüllt. Diese Studie ist noch nicht vollständig ausgewertet, erste Ergebnisse deuten aber bereits darauf hin, dass nur dort eine ausreichende Qualität und Gleichförmigkeit bei den Bruchstücken gegeben ist, wo dies auch vom Hersteller ausdrücklich z.B. im Beipackzettel erwähnt wird. Manche Firmen bringen Bruchkerben auch für andere Zwecke wie z.B. der firmeninternen Kodierung an.
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