kleines Landeswappen CVUA-Logo

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit im Regierungsbezirk Karlsruhe

Schwedenbitter, ein leidiges Thema aus dem Graubereich zwischen Arzneimitteln, Lebensmitteln und kosmetischen Mitteln

Auch im Jahr 2004 wurden vom Wirtschaftkontrolldienst Produkte in verschiedenen Darreichungsformen vorgelegt, die auf der Basis so genannter „Schwedenkräuter”- Mischungen hergestellt waren.

Bei einem Präparat, das in deutscher und französischer Sprache («Elixir du Suedois») gekennzeichnet war, handelte es sich um eine alkoholische Zubereitung aus einer Ansatzmischung pflanzlicher Drogen, wie sie für sogenannte „Schwedenkräuter”-Mischungen charakteristisch sind. Diese Drogenmischungen können einerseits bei Beachtung aller lebensmittelrechtlichen Voraussetzungen zur Herstellung von Magenbitteren dienen. „Schwedenkräuter”- Mischungen und alkoholische Zubereitungen daraus werden in Deutschland andererseits durch die Volksmedizin als traditionelle Hausmittel zur Behandlung und Vorbeugung verschiedenster Erkrankungen und krankhafter Beschwerden verwendet. Nach dem Ergebnis der Untersuchung enthielt das Produkt Inhaltsstoffe aus einzelnen Drogen, wie sie nach der traditionellen Zusammensetzung in Arznei-Ansatzmischungen enthalten sind (Eberwurzel, Kalmuswurzelstock, Muskatnuß/Macis, Angelikawurzel, Enzianwurzel).

Ein zu diesem Thema bekanntes Buch hat die Verkehrsauffassung weiter Laienkreise in der Volksmedizin geprägt. Die Autorin gibt in ihrem Buch Erfahrungsberichte über Heilerfolge bei der oralen Anwendung der Zubereitungen aus Schwedenkräutern. Der Leser dieser Abhandlungen muss daher davon ausgehen, dass als „Schwedenkräuter” ausgelobte Produkte, wenn sie vom Vertriebsunternehmen nicht ausdrücklich zu anderen Zwecken bestimmt sind und in ihrer materiellen Zusammensetzung und mit ihrer Aufmachung den lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen, eine überwiegend arzneiliche Zweckbestimmung zukommt. Der überwiegende Teil der Verbraucher, der die „Schwedenkräuter”-Ansatzmischung kauft, kennt die Erfahrungsberichte über die arzneilichen Wirkungen von „Schwedenbitteren” oder aber er hat von den Vertriebsfirmen oder aus der Werbung im Internet entsprechende Werbehinweise zur arzneilichen Verwendung der Ansatzmischung und der Zubereitungen erhalten. Auf dem Behältnisetikett war in deutscher und in französischer Sprache die folgende Aufschrift angebracht: „Das altbewährte Hausmittel hergestellt aus erlesenen Kräutern mit echten Safran- und Muskatblüten.” Der pharmazeutische Unternehmer brachte das Produkt als „Hausmittel” zu überwiegend arzneilichen Zwecken in den Verkehr.

Derselbe pharmazeutische Unternehmer brachte auch ein topisch anzuwendendes Produkt unter der Bezeichnung „Schwedenkräuter-Gel” mit der für solche Zubereitungen charakteristischen Zusammensetzung und der Aufschrift „Hausmittel” in den Verkehr. Diese Präparate verfügten aber oft nicht über eine arzneimittelrechtlich erforderliche Zulassung, d.h. die Verkehrsfähigkeit ist in solchen Fällen nicht gegeben.

zurück zur vorhergehenden Seite

 

©2003−2005 CVUA KA   Impressum •  Untersuchungsämter BW  •  zum Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum