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Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit im Regierungsbezirk Karlsruhe

Unzulässige Bestrahlung – Ginsengwurzel auch betroffen?

Anfang des Jahres 2005 wurde in Großbritannien bei einem Ginseng-Präparat unzulässige Bestrahlung als Mittel der Entkeimung festgestellt.

Nachdem das Regierungspräsidium Karlsruhe durch das im Lebensmittel-Bereich bestehende Schnellwarnsystem diese Information erhalten hatte, wurde unverzüglich reagiert.

Dem CVUA Karlsruhe wurden daher vom Regierungspräsidium Karlsruhe zur Untersuchung auf unzulässige Bestrahlung eine Reihe von ginsenghaltigen, sich in Deutschland im Handel befindenden Fertigarzneimitteln vorgelegt. Nach den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes ist es in der Regel verboten, radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel in den Verkehr zu bringen.

Das CVUA Karlsruhe untersuchte die vorgelegten Proben mittels der so genannten Thermolumineszenz-Messung. Mit dieser speziellen Methode wurde nur bei einem von zehn analysierten Ginseng-Präparaten unzulässige Bestrahlung nachgewiesen. Da das Bundesinstitut für Fertigarzneimittel und Medizinprodukte offensichtlich eine Bestrahlung des Produktes bei der Herstellung nicht zugelassen hatte, wurde das Erzeugnis als nicht verkehrsfähig im Sinne des Arzneimittelgesetzes eingestuft.

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