Im Rahmen einer polizeilichen Durchsuchungsaktion wurde u.a. eine Flasche mit der Bezeichnung „H14-Öl – Zum Einreiben” sichergestellt. Das Öl sollte schon in geringen Mengen Keime, Pilze und andere Krankheitserreger vernichten. Dreimaliges Einreiben des Körpers – vor allem in den Kniehöhlen und Armbeugen – würde angeblich die Vermehrung der Borrelien hemmen. Es wurden auch Anwendungsgebiete wie Viruserkrankungen, Mücken- und Zeckenstiche sowie Parodontose angegeben.
Recherchen im Internet ergaben, dass das „H14-Öl” mit seiner angeblichen Wirkung in den entsprechenden Verbraucherkreisen bekannt war. Das Produkt wurde vom CVUA Karlsruhe nach seinen Angaben zur Zweckbestimmung als Arzneimittel im Sinne des § 2 AMG eingestuft.
Analytisch wurde ein hoher Anteil an etherischen Ölen nachgewiesen. Diese haben zwar – wie vom Inverkehrbringer behauptet – teilweise antivirale und antiseptische Eigenschaften, sind aber zur Behandlung einer Borrelien- oder andersartigen Infektion nicht geeignet.
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