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Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit im Regierungsbezirk Karlsruhe

Moderner Pferdeflüsterer – wenn der Transport nervöser Tiere mit Beruhigungsmitteln aus Eigenherstellung erleichtert wird

Der Transport nervöser Tiere – vor allem natürlich von Rennpferden, die bereits vor ihrem „Auftritt” mit den Hufen scharren – kann auch den Transporteur ganz schön nervös machen.

Die Steuerfahndung eines baden-württembergischen Finanzamtes stellte bei der Kontrolle eines Pferdetransporters im Handschuhfach einige Fläschchen aus Braunglas mit einer Lösung zur Injektion fest. Die Einschaltung des zuständigen Veterinäramtes ergab die Vermutung, es könnte sich um ein Beruhigungsmittel für die leicht nervösen Vierbeiner handeln. Das Veterinäramt „tippte” dabei auf eine Eigenmischung aus verschiedenen Fertigarzneimitteln mit Propionylpromazin und Cyanocobalamin (Vitamin B12). Bei der im CVUA Karlsruhe durchgeführten Untersuchung waren diese beiden Stoffe zwar nicht nachweisbar, dafür aber größere Mengen Acepromazin und Thiaminchloridhydrochlorid (Vitamin B1). Acepromazin ist ebenfalls ein Wirkstoff, der zur Beruhigung bei Pferden eingesetzt werden kann.

Wie die Prüfung weiter ergab, handelte es sich hier aber nicht um ein zugelassenes Fertigarzneimittel, sondern entweder um eine „Eigenkomposition” oder aber um ein nicht zugelassenes Produkt aus dem Ausland, für welches das Verbringungsverbot des Arzneimittelgesetzes mit seinen Regelungen zu beachten ist. Bei Acepromazin handelt es sich um einen verschreibungspflichtigen Stoff. Derartige Arzneimittel darf ein Tierhalter nur in Apotheken auf Rezept oder bei dem den Tierbestand behandelnden Tierarzt erwerben. Dies war hier offenbar nicht der Fall.

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