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Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit im Regierungsbezirk Karlsruhe

Borsäure in Hüpfknete: Sind Kinder beim Spielen gefährdet?

Hüpfkneten oder springende Kneten enthalten Borate zur Erzielung der typischen Produkteigenschaften. Wir untersuchten, ob beim Spielen, in den Mund nehmen oder versehentlichem Verschlucken eine Gesundheitsgefährdung für die Kinder besteht.

Hüpfkneten haben Eigenschaften, die bei Kindern sehr beliebt sind. Beim Bearbeiten mit den Händen lassen sie sich dehnen und formen, beim Werfen an die Wand springen sie wie ein Ball. Das Material zeigt somit − rheologisch betrachtet − viskoses Verhalten bei langer Belastung (Kneten und Formen) und elastisches Verhalten bei einer nur kurz dauernden Belastung (Werfen). Diese erwünschten und typischen Eigenschaften wurden bei den untersuchten Proben durch Vernetzen von Siliconelastomere mit Boraten erhalten. Solche Produkte sind schon lange bekannt unter dem Begriff “silly putty”.

Da Borsäure toxikologisch bedenklich ist, haben wir Hüpfkneten im Hinblick auf gesundheitsgefährdende Eigenschaften untersucht. In den meisten der Produkte fanden wir einen Gesamtgehalt an Borverbindungen von 8−9 g/100 g, berechnet als Borsäure (Bestimmung der Borsäure nach alkalischer Veraschung der Probe). Eine Hüpfknete wog im Mittel ca. 17 g, d.h. hierin sind absolut ca. 1,5 g Borsäure enthalten. In der Fachliteratur wird für Borsäure eine orale Aufnahme von 4−6 Gramm Borsäure als die für Kinder tödliche Dosis beschrieben. Bereits ab einer Aufnahme von ca. 0,6 g Borsäure (50 mg/kg Körpergewicht eines 12 kg schweren Kindes) muss mit einer Beeinträchtigung der Gesundheit gerechnet werden. Geht man davon aus, dass die gesamte Menge an Borverbindung vom Körper aufgenommen wird, dann kann bereits der Verzehr von 0,6 g der Hüpfknete (= kirschgroße Menge) zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.

Wir sind der Auffassung, dass zur Beurteilung borsäurehaltiger Hüpfkneten nicht der Gesamt-Borsäuregehalt herangezogen werden kann, sondern der tatsächliche Übergangswert von Borsäure aus dem Spielzeug auf den menschlichen Körper unter Berücksichtigung des bestimmungsgemäßen und vorhersehbaren Gebrauchs. Wir haben deshalb zusätzlich zum Gesamtgehalt Migrationsversuche durchgeführt um zu ermitteln, welche Gehalte beim Spielen, beim in den Mundnehmen und beim versehentlichen Verschlucken vom Körper tatsächlich aufgenommen werden. Dazu haben wir folgende Verfahren angewandt: Die Simulation des „in-die-Hand-Nehmens” und des „in-den-Mund-Nehmens” erfolgte durch Extraktion der Kneten mit Schweiß- bzw. Speichelsimulanzlösungen. Die Simulation des Verschluckens erfolgte in Anlehnung an die Spielzeug Norm EN?71-3, Sicherheit von Spielzeug, Migration bestimmter Elemente, mit Salzsäurelösung. In den Extrakten wurden jeweils die Gehalte an Borsäure bestimmt.

Pro Hüpfknete migrierten in diesen Versuchen zwischen 0,1 und 0,3 g Borverbindungen, berechnet als Borsäure. (bei einem Gesamtgehalt von ca. 1,5 g). Nach vorliegenden Informationen wurden in anderen Untersuchungseinrichtungen in Abhängigkeit der Prüfbedingungen, wie z. B. Zerkleinerung der Probe, Anwendung eines Lösungsmittels usw. teilweise höhere Gehalte bis zu 0,5 g gefunden. Speziell für dieses Problem erarbeitete und allgemein anerkannte Methoden der Ermittlung des Migrationswertes gibt es derzeit noch nicht.

Da wir davon ausgehen, dass ab einer Menge verfügbarer Borsäure von 600 mg für ein Kleinkind mit 12 kg Körpergewicht mit einer Beeinträchtigung der Gesundheit gerechnet werden muss, bewerteten wir die Ergebnisse folgendermaßen: die mittels Migrationsversuchen festgestellten Übergänge von Borsäure sind keineswegs gesundheitlich unbedenklich, jedoch zu gering um eine konkrete Beeinträchtigung der Gesundheit nach § 30 LMBG abzuleiten. Wir haben aufgrund dieser Ergebnisse die Hersteller/Importeure zum freiwilligen Verzicht auf Borverbindungen aufgefordert.

Die Beurteilung dieser Produkte ist bundesweit unterschiedlich. Zum Teil besteht bei den Sachverständigen die Auffassung, der Gesamtgehalt an Borsäure sei zur Beurteilung heranzuziehen. Auch ist in Diskussion, welche Migrationsprüfbedingungen zu wählen sind. Wir haben uns deshalb bemüht, beim BfR eine Überarbeitung seiner aus dem Jahr 1995 stammenden Stellungnahme zur Borsäure zu erzielen.

Das BfR hat im Oktober 2004 folgendermaßen Stellung genommen:
Zur Toxikologie:
Zitat: … zwar scheint der in Hüpfknete nachgewiesene Borsäuregehalt keine akute gesundheitliche Gefährdung für Kinder darzustellen, beim Verschlucken einer Hüpfknete wäre jedoch der Abstand zu akut wirksamen Borsäuredosen zu klein. Als reproduktionstoxische Substanz sollte Borsäure nicht derart in Spielzeug verwendet werden, dass es zu nicht unerheblicher Exposition kommen kann. Im Sinne eines vorsorglichen Verbraucherschutzes sollte der Gehalt an Borsäure in Hüpfknete daher minimiert werden.
Bezüglich der Prüfverfahren schreibt das BfR:
zur Simulation der Bedingungen im Magen nach versehentlichem Verschlucken könnte die DIN EN 71-3 herangezogen werden. Zur Simulation der Migration im Darm gibt es zur Zeit noch kein experimentelles Modell. Hierzu besteht Forschungsbedarf.

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