Am CVUA Karlsruhe wurden insgesamt neun Mundwässer untersucht. Die Fluoridgehalte der Mundwässer lagen alle unterhalb des vom BGVV empfohlenen maximalen Wertes von 500 mg/kg (siehe www.bfr.de). Auffallend war jedoch ein Mundwasser mit einem Ethanolgehalt von 7,7 Vol%. Dieses Produkt war unter anderem folgendermaßen gekennzeichnet: „ … auch für Kinder geeignet, sofern sie das Mundspülen beherrschen … ”
Von wissenschaftlicher Seite (Bundesinstitut für Risikobewertung, www.bfr.de) wird empfohlen, auf die Verwendung von Alkohol in Mundspüllösungen, die auch für Kinder verwendet werden, zu verzichten, da Alkohol auch in kleinen Mengen die normale Entwicklung von Kindern beeinträchtigt.
Dem Hersteller wurde nahegelegt, die Angabe „Auch für Kinder geeignet” zu streichen. Außerdem soll ein deutlicher Hinweis auf den Alkoholgehalt angebracht werden.
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