Prinzipiell gelten bei der Herstellung kosmetischer Mittel die Anforderungen der guten Herstellungspraxis (GMP). Da es sich bei Seifen um kosmetische Mittel handelt, die in Bezug auf ihre Haltbarkeit und Anfälligkeit für mikrobiellen Verderb relativ unproblematisch sind, ist eine Produktion in Räumen möglich, die leicht zu reinigen sind und sich in sauberem Zustand befinden. Keller- oder Garagenräume, in denen Fremdgegenstände wie z.B. Fahrräder aufbewahrt werden, sind nicht geeignet. Die Herstellung in Küchen ist grundsätzlich möglich, hygienisch einwandfreies Arbeiten muss jedoch möglich sein ( z.B. keine Haustiere, Lebensmittelzubereitung während der Herstellung von Seifen) Wir weisen darauf hin, dass bei Seifen, bei denen Pflanzenteile enthalten sind, durchaus mikrobieller Verderb auftreten kann.
Folgende Anmeldungen sind erforderlich (Adressen für Baden-Württemberg):
- Dokumentation der Rezeptur und der Arbeitsschritte
- Nachvollziehbarkeit der verwendeten Rohstoffe (Erfassung der Rohstoffe bei Anlieferung sowie Einsatz bei Herstellung mit Angabe der Chargennummern)
- Erstellen einer Sicherheitsbewertung, die u. a. folgende Anforderungen erfüllen muss:
Die Vorschriften der aktuellen Kosmetikverordnung müssen beachten werden.
Hinweise zu häufig eingesetzten Rohstoffen:
Für jedes eingesetzte Parfum bzw. für ein ätherisches Öl muss eine Konformitätsbescheinigung des Parfum- bzw. ätherischen Öl-Herstellers vorliegen, aus der hervorgeht, dass keine verbotenen Inhaltsstoffe enthalten sind und welche allergenen Duftstoffe gekennzeichnet werden müssen.
Für die eingesetzten Farbstoffe ist eine Spezifikation der Farbstoffe unter Berücksichtigung der Verunreinigungen z.B. durch Schwermetalle erforderlich. Geeignet sind ausschließlich die nach der Kosmetikverordung zugelassenen Farbstoffe.
Link zur Internetseite des IKW zur Kosmetikverordnung
Folgende Kennzeichnungselemente sind erforderlich:
Je nach Inhaltsstoff können weitere Kennzeichnungen erforderlich sein, die der Kosmetikverordnung entnommen werden können.
Bei offener Ware gelten die gleichen Anforderungen wie bei verpackter Ware.
Die Kennzeichnungselemente können z. B. auf einem Aufkleber angebracht sein.
Allgemeine Informationen: siehe Weitere Informationen finden sie auch hier:
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