Zu den neuartigen Lebensmitteln gehören z.B. Lebensmittel, die aus Algen bestehen, speziell aufbereitete Proteine aus Kartoffeln oder Lebensmittel aus exotischen Pflanzen. Derartige Lebensmittel dürfen keine Gefahr für den Verbraucher darstellen oder ernährungstechnische Nachteile im Vergleich zu herkömmlichen Produkten aufweisen. Für die Sicherstellung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes innerhalb der Europäischen Union trat am 15. Mai 1997 die Novel-Food-Verordnung in Kraft (VO(EG) 258/97). Die Verordnung schreibt vor, dass neuartige Lebensmittel ein Zulassungsverfahren durchlaufen müssen, das ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit sicherstellt. Weiterhin werden die speziellen Etikettierungsanforderungen für diese Lebensmittel festgelegt.
Unter die Novel-Food VO fallen die folgenden Produkt-Kategorien:
Bis April 2004 gehörten dazu auch Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten, aus solchen bestehen oder aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden. Seit April 2004 sind für diese gentechnisch hergestellten Lebensmittel spezielle Verordnungen in Kraft getreten. Die Verordnungen (EU) 1829/2003 und 1830/2003 beinhalten umfangreiche Neuerungen, insbesondere im Bereich der Kennzeichnung und Zulassung von Lebensmitteln und Futtermitteln, die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden.
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