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Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit im Regierungsbezirk Karlsruhe

Ergänzende bilanzierte Diäten nach wie vor problematisch in der Beurteilung

Da bilanzierte Diäten als Spezialprodukte für Patienten mit medizinisch bedingten Ernährungserfordernissen dienen, unterliegen sie besonders strengen rechtlichen Anforderungen.

Bei der Charakterisierung und rechtlichen Beurteilung bilanzierter Diäten bestehen zwischen Herstellern und Überwachungsbehörden allerdings nach wie vor große Differenzen. Während die vollständig bilanzierten Diäten nur selten Anlass zu Beanstandungen geben, liegt die Beanstandungsrate bei den ergänzenden bilanzierten Diäten mit über 60% im vergangenen Jahr weiterhin sehr hoch. Für die meisten dieser Proben ist die Einstufung als ergänzende bilanzierte Diät im Sinne der Definition der Diät-Verordnung nicht gerechtfertigt; es handelt sich meist eher um Nahrungsergänzungsmittel oder auch um Arzneimittel (vgl. Jahresberichte 2002 und 2003 des CVUA Karlsruhe).

So werden Produkte mit Vitamin- und Mineralstoffmischungen zur Behandlung von „nutritiven Defiziten nach Chemo- oder Strahlentherapien”, bei „Beschwerden infolge oxidativen Stresses” oder „für Heranwachsende oder Senioren” angeboten. Derartig unspezifische Indikationen sind für bilanzierte Diäten nicht zulässig. Weiterhin ist zu beobachten, dass sogenannte „Altarzneimittel”, deren Zulassung ausläuft, nach einer schlichten Umettikettierung als bilanzierte Diäten in den Verkehr gebracht werden.

Zur Schaffung größerer Rechtssicherheit haben sich deshalb Fachgremien unter Beteiligung des CVUA Karlsruhe mit der Erarbeitung von Leitlinien zur Erleichterung der Einstufung und Beurteilung von ergänzenden bilanzierten Diäten befasst. Von der Arbeitsgruppe „Fragen der Ernährung” der Lebensmittelchemischen Gesellschaft wurden bereits „Leitlinien zur Beurteilung von ergänzenden bilanzierten Diäten” veröffentlicht (Lebensmittelchemie 57, 105-128 (2003).

Auch die Arbeitsgruppe „Diät” des Arbeitskreises lebensmittelchemischer Sachverständiger des Bundes und der Länder hat „Grundsätze zur Beurteilung von ergänzenden bilanzierten Diäten” erarbeitet, die im Laufe des Jahres 2005 veröffentlicht werden.

Es bleibt zu hoffen, dass sich damit die Flut zweifelhafter ergänzender bilanzierter Diätprodukte auf seriöse Erzeugnisse mit wissenschaftlich gesicherter eindeutig medizinischer Notwendigkeit und Wirksamkeit reduziert

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