Das Ehepaar hatte aufgrund der ärztlichen Empfehlungen eines Sanatoriums dort Selentropfen eingenommen, die als Ursache der Vergiftung angesehen wurden. Durch diesen Hinweis offenbarte sich eine fragwürdige Praxis der Abgabe von „Nahrungsergänzungsmittel” in diesem Sanatorium.
Im Speisesaal standen verschiedene Pulver und Tropfffläschchen mit diversen selbst hergestellten „Nahrungsergänzungsmitteln” zur Selbstbedienung durch die Patienten bereit. Auf den Gefäßen waren keine klaren Dosierungsanweisungen vorhanden. Der verantwortliche Arzt gab an, dass er neuen Patienten in einer mündlichen Beratung jeweils die Dosierungsempfehlungen mitteilt. Allerdings wollte er bei der Selenlösung nur eine Dosierung von einem Tropfen pro Tag empfohlen haben. Das Ehepaar hielt entgegen, die Dosierungsempfehlung sei 2×5 Tropfen pro Tag gewesen.
Bei dem angeblichen Selen-„Nahrungsergänzungsmittel” handelte es sich um eine gesättigte Lösung von Natriumselenat. Für Ungeübte war es schwierig, aus der Flasche nur einen einzelnen Tropfen zu entnehmen, zudem war die Tropfengröße sehr unterschiedlich. Da bereits mit einem einzigen durchschnittlich großen Tropfen eine chronisch toxische Selenmenge (930 µg) eingenommen wurde, wurden die Tropfen nicht als Nahrungsergänzungsmittel (d.h. als Lebensmittel), sondern als nicht zugelassenes Arzneimittel beurteilt.
Eine ähnliche Feststellung wurde beim Vitamin C-Pulver des Sanatoriums gemacht. Hier war die Dosierungsempfehlung „1 Teelöffelspitze bis 1 Teelöffel 1 bis 2× täglich”. Mit einem Teelöffel wurden etwa 4,75 g Vitamin C zugeführt.
Das ist deutlich mehr, als bei Arzneimitteln üblich ist. Ab einer Aufnahme von 3−4 g Vitamin C/Tag kann es bereits zu nachteiligen gesundheitlichen Effekten kommen. Wegen der hohen Dosierung wurde auch das Vitamin-C-Pulver als (nicht zugelassenes) Arzneimittel und nicht als Nahrungsergänzungsmittel eingestuft.
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