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Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit im Regierungsbezirk Karlsruhe

Verbotene Stoffe in Nahrungsergänzungsmitteln

Chrompicolinat und Vanadylsulfat sind für Nahrungsergänzungsmittel nicht zugelassen. Dass die Kräuter der traditionellen chinesischen Medizin harmlos seien, ist ein weit verbreiteter Irrglauben. Darunter befinden sich auch starke Arzneimittel, die bei falscher Dosierung toxische Wirkungen aufweisen können.

Mehrere in-vitro-Studien weisen auf toxische Effekte von Chrompicolinat hin. In Deutschland wurden daher bereits im April 2001 alle bestehenden Allgemeinverfügungen und Ausnahmegenehmigungen für die Verwendung von Chrompicolinat in Nahrungsergänzungsmitteln ohne Übergangsfristen komplett widerrufen. Auch in der neuen Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung wird Chrompicolinat nicht für Nahrungsergänzungsmittel zugelassen, weil die zugehörige EU-Richtlinie dies wegen den bestehenden toxikologischen Bedenken nicht vorsieht.

Allerdings werden im Ausland (insbesondere in den USA) immer noch Nahrungsergänzungsmittel mit Chrompicolinat vertrieben, weil dort für diesen Stoff kein Zulassungszwang besteht. Über das Internet, seltener im Einzelhandel, werden solche Produkte auch in Deutschland gehandelt, weil Importeure sich über die lebensmittelrechtlichen Konsequenzen nicht im Klaren sind. Produkte, die Chrompicolinat enthalten, werden als nicht verkehrsfähig beanstandet. Auch wenn das Chrom in Chrompicolinat besonders gut bioverfügbar ist, rechtfertigt das nicht das Risiko einer gesundheitlichen Beeinträchtigung der Verbraucher. Es stehen andere und sichere Chromverbindungen für Nahrungsergänzungen zur Verfügung.

Auch Vanadylsulfat ist ein für Nahrungsergänzungsmittel nicht zugelassener Mineralstoff. Produkte, die es enthalten, werden ebenfalls als nicht verkehrsfähig beanstandet. Es ist bisher nicht erwiesen, dass Vanadium für den Menschen essenziell ist, weshalb auch keine Zufuhrempfehlungen für Vanadium bestehen. Mangelerscheinungen sind beim Menschen nicht bekannt, auch nicht, in welchem Bereich die Zufuhr noch gesundheitlich unbedenklich ist.

Im Ausland, z.B. in den USA, sind zahlreiche Nahrungsergänzungsmittel mit Vanadylsulfat auf dem Markt. Insbesondere im Bereich des Bodybuildings wird es immer wieder propagiert, allerdings ist seine Effektivität nicht belegbar. Das hindert aber interessierte Kreise nicht daran, Nahrungsergänzungsmittel mit Vanadiummengen, welche die normale Zufuhr mit Ernährung um das 500-1000-fache überschreiten, auch nach Deutschland zu importieren und hier zu vertreiben. In einzelnen Fällen stellte sich sogar die Frage, ob die eingesetzten Mengen nicht bereits geeignet waren, die Gesundheit zu schädigen. Weil diese Nahrungsergänzungsmittel wegen des Zusatzes von Vanadium aber ohnehin nicht verkauft werden durften, konnte die Klärung dieser Frage entfallen.

Es ist ein weit verbreiteter Irrglauben, dass die Kräuter der traditionellen chinesischen Medizin harmlos seien. Darunter befinden sich auch starke Arzneimittel, die bei falscher Dosierung toxische Wirkungen aufweisen können. Und immer wieder kommen Verwechslungen vor, wenn verschiedene Kräuter sehr ähnliche chinesischen Namen haben. Die Vergiftungs-Informations-Zentrale Freiburg äußerte in einem konkreten Fall den Verdacht, dass ein Säugling an einer ernsthaften Leberschädigung erkrankte, weil seine Mutter in der Schwangerschaft und Stillzeit angebliche „Nahrungsergänzungsmittel” aus chinesischen Kräutern eingenommen hatte. Eines der Präparate, bei denen es sich im übrigen trotz Aufschrift „Herbal Supplement” um Arzneimittel handelte, enthielt Drogen, die durchaus toxische Wirkungen aufweisen können. Allerdings konnte nicht geklärt werden, welche Rolle dieses Produkt bei der Erkrankung spielte, denn es stellte sich später heraus, dass das Kind eine Grunderkrankung hatte, die ebenfalls zu Leberschädigungen führen konnte. Drogen, die in Europa keine Tradition als Lebensmittel haben, müssen sich als neuartige Lebensmittel einer Sicherheitsprüfung unterziehen, wenn sie in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden sollen. Außerdem handelt sich dabei nach deutschem Recht um zulassungspflichtige Zusatzstoffe. Das bedeutet, ohne einschlägige lebensmittelrechtliche Zulassung sind Nahrungsergänzungsmittel mit solchen Drogen in Deutschland nicht verkehrsfähig. Dies wird häufig nicht beachtet.

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