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Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit im Regierungsbezirk Karlsruhe

Offen angebotene Erfrischungsgetränke: weiterhin Mängel bei der Kenntlichmachung von Zusatzstoffen

Offenbar unbeliebt ist bei den Gaststättenbetreibern die obligatorisch vorgeschriebene Zusatzstoff-Kenntlichmachung von z.B. Farbstoffen und/oder Konservierungsstoffen. Nur im Bereich von Restaurantketten, insbesondere im Fast-Food-Bereich, ist eine Verbesserung der Zusatzstoff-Kenntlichmachung zu verzeichnen.

Weiterhin sind im Bereich des offenen Getränkeausschanks häufig Kennzeichnungs- und Kenntlichmachungsmängel zu verzeichnen. Die Kennzeichnung/Kenntlichmachung von offenen Erfrischungsgetränken in Restaurants, Imbisslokalen als auch Sportstudios ist anhaltend lücken- und fehlerhaft, die Verbraucher werden somit nur unzureichend über den verstärkten Einsatz von Zusatzstoffen wie Süßstoffe, Farbstoffe, Konservierungsstoffe und Antioxydantien in Kenntnis gesetzt. Nicht selten werden zudem Verkehrsbezeichnungen durch Markennamen ersetzt. In Einzelfällen werden Diabetikergetränke mit Nichtdiabetikererzeugnissen verwechselt.

Einzig im Bereich der Fast-Food-Restaurantketten deutet sich eine Verbesserung der obligatorischen Verbraucherinformation an.

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