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Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit im Regierungsbezirk Karlsruhe

Johannisbeersaft und Johannisbeernektar: Streckung durch unzulässige Fremdfruchtanteile

Schwarzer Johannisbeermuttersaft weist bei den Marktnotierungen der Weiterverarbeiter im Fruchtsaftbereich ein relativ hohes Preisniveau auf. Vor diesem wirtschaftlichen Hintergrund ist die Beimischung von anderen Früchten bei der Johannisbeerenverarbeitung zu sehen, so kommen neben anderen auch die Früchte der schwarzen Apfelbeere (Aronia melanocarpa) in Betracht.

60000 L schwarzer Johannisbeermuttersaft eines Tanklagers enthielten untypisch viel Sorbit. Von einer Verfälschung mit sorbithaltigen Fruchtsäften war auszugehen. In diesem Fall wurden 184 mg/L Sorbit ermittelt, schwarze Johannisbeeren und schwarzer Johannisbeerensaft enthalten allerdings deutlich weniger als 100 mg/kg bzw. 100 mg/L. Trotz des überhöhten Sorbitgehaltes waren bei der betroffenen Charge sensorisch keine Auffälligkeiten festzustellen. Bei der Herstellung dieser Johannisbeersaftcharge muss der Sorbiteintrag durch die zusätzliche Verwendung anderer sensorisch unauffälliger Früchte neben den schwarzen Johannisbeeren erfolgt sein. Somit liegt in diesem Fall ein Verschnitt von verschiedenen Fruchtsäften vor. Diese Fruchtsaftcharge darf nicht zur Herstellung von schwarzem Johannisbeernektar verwendet werden, es besteht nur die eingeschränkte Möglichkeit der Verarbeitung zu Mehrfruchterzeugnissen, z.B. eines Mehrfruchtnektars oder Mehrfruchtsaftgetränks mit Nennung der einzelnen zugesetzten Fruchtarten.

Ein anderer Fruchtsaftbetrieb hatte auf seiner Abfüllanlage für trinkfertige Erzeugnisse einen Teil seines roten Johannisbeernektar mit Kernobst vermischt. Als Ursache hierfür muss eine gewisse betriebliche Nachlässigkeit und Unachtsamkeit angesehen werden. Der mit Kernobstsaft vermengte rote Johannisbeernektar war sensorisch auffällig, so im Aussehen relativ hellfarben sowie in Geruch und Geschmack wenig aromatisch nach Johannisbeeren.

Analytisch war ein auffällig überhöhter Sorbitgehalt von 700 mg/L festzustellen, somit war dieses Erzeugnis mit der Verkehrsbezeichnung „Johannisbeer-Nektar rot” nicht verkehrsfähig.

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