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Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit im Regierungsbezirk Karlsruhe

NONI-Saft: Zulassung als Novel Food erfolgt

Noni-Saft wird aus den Früchten der tropischen Pflanze Morinda citrifolia L. gewonnen. In der Südsee (hier insbesondere Tahiti) findet Noni-Saft traditionell als Allheilmittel Verwendung. Für den europäischen Verbraucher ist dieses Produkt jedoch relativ unbekannt. Es gehört deshalb zur Gruppe der neuartigen Lebensmittel „Novel Food”.

Eine Zulassung von Noni-Saft als neuartige Lebensmittelzutat (im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 258/97) ist erfolgt, sie gilt derzeit allerdings nur für die Firma Morinda/USA. Noni-Saft darf demnach als neuartige Lebensmittelzutat pasteurisierten Fruchtsaftgetränken zugesetzt werden. Im Zutatenverzeichnis muss dann stehen: „Noni-Saft” oder „Morinda citrifolia-Saft”.

Der „Wissenschaftliche EU-Ausschuss Lebensmittel” ist in seiner Stellungnahme vom 04.12.2002 zu der Auffassung gelangt, dass Tahitian Noni-Saft in den beobachteten Verzehrsmengen akzeptabel ist. Ferner hat dieser Ausschuss darauf hingewiesen, dass die vorgelegten Angaben und verfügbaren Informationen keinerlei Beweise für besondere gesundheitsfördernde Wirkungen von „Noni-Saft” liefern, die über die von anderen Fruchtsäften hinausgehen.

Auch andere Firmen wollen „Noni-Getränke” gewerblich in den Verkehr bringen und haben deshalb eine Gleichwertigkeitsprüfung ihrer Produkte zu denen der Firma Morinda beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) beantragt. Diese Verfahren laufen noch, erst nach erfolgreichem Abschluss dieses Verfahrens dürfen Mitbewerber „Noni-Getränke” gewerbsmäßig in den Verkehr bringen.

Die Anerkennung als „Novel Food” mit der gleichzeitigen Möglichkeit der Gleichwertigkeitsprüfung durch das BVL hat eine Marktregulierung bewirkt. Allerdings wurde bei der amtlichen Überprüfung festgestellt, dass „Tahitian Noni-Saft” bei einem relativ hohen Literpreis von 50 € zwar als „Novel Food” regulär in den Verkehr gebracht wird, aber in mittelbarem und unmittelbarem Zusammenhang bewerben die Vertreiber das Erzeugnis massiv mit unzulässigen krankheitsbezogenen Aussagen. So soll „Noni-Saft” den hohen Blutdruck senken, als Antihistamin wirken und die Entstehung der Vorstufe von Krebs und das Wachstum von Krebsgeschwüren hindern, ergänzend wird mit Krankengeschichten und ärztlichen Empfehlungen auf die Heilwirkung von „Noni-Saft” in Form von Vorträgen und Beipackbroschüren hingewiesen.

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