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Verbraucherbeschwerde: wie kommt ein Reinigungsmittel in die Weinflasche?

Eine Originalweinflasche aus einem großen Abfüllbetrieb mit der Etikettierung „2001 Müller-Thurgau Qualitätswein” enthielt keinerlei Weininhaltsstoffe mehr. Der Inhalt der als Beschwerde vorgelegten Flasche bestand vollständig aus einem tensidhaltigen Reinigungsmittel.

Nach Genuss einer Weinschorle stellten sich bei einem Verbraucher Übelkeit mit Erbrechen ein. Laboruntersuchungen des als Beschwerde übergebenen „2001 Müller-Thurgau Qualitätswein” aus Baden, der in einer großen Kellerei in Rheinland-Pfalz abgefüllt worden war, ergaben, dass der „Wein” keinerlei Weininhaltsstoffe mehr enthielt. Das Produkt setzte sich vollständig aus Tensiden (nichtionische, anionische) und Citronensäure zusammen wie es für Reinigungsmittel üblich ist. Nachforschungen im Abfüllbetrieb und im Vertrieb über den Handel ergaben keinerlei Hinweise auf weitere derartige Fehlabfüllungen. Im Abfüllbetrieb wird nur Neuglas verwendet, so dass auch Reiniger zu Flaschenreinigung als mögliche Ursache ausscheidet. Überprüfungen sämtlicher im Abfüllbetrieb vorhandenen insgesamt neun Reinigungsmitteln in unseren Labors zeigten keine vollständige Übereinstimmung mit dem in der Beschwerde vorgefundenen Produkt. Aufgrund der Zusammensetzung handelt es sich bei dem in der Weinflasche enthaltenen Produkt sehr wahrscheinlich um einen Klarspüler, wie er in Spülmaschinen eingesetzt wird. Wie der Reiniger in die Flasche gelangte, konnte nicht mit letzter Sicherheit geklärt werden. Die Ermittlungen lassen jedoch auf einen Einzelfall schließen.

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