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Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit im Regierungsbezirk Karlsruhe

Verbrauchertäuschung durch minderwertigen Absinth

Absinth ist eine Bitterspirituose, deren charakteristischer Geschmack hauptsächlich von den Extraktivstoffen der Wermutpflanze (Artemisia absinthium L.) herrühren soll. Nach der kürzlichen Aufhebung des Absinthverbots ist eine Reihe minderwertiger Produkte auf dem Markt erhältlich, bei denen organoleptisch keine Merkmale der Wermutpflanze feststellbar sind.

Sensorisch sollte ein Wermutaroma und ein Bittergeschmack feststellbar sein und die typische Trübung beim Verdünnen mit Wasser eintreten. In der Werbung als höherwertig dargestellte Produkte (z.B. Werbeaussage „nach historischem Rezept”) sollten darüber hinaus keine künstlichen Farbstoffe enthalten, destillativ hergestellt sein und einen Mindestalkoholgehalt von 45%vol aufweisen.

Mindestanforderungen an Absinth

  • Charakteristisches Aroma und Bittergeschmack durch natürliche Extrakte von Wermut (Artemisia absinthium L.)
  • Farbe: farblos oder grünlich
  • Typische Trübung beim Verdünnen mit Wasser (Louche-Effekt)
  • β-Thujon > α-Thujon

Weitere Anforderungen an „hochwertige” Produkte

  • keine künstlichen Farbstoffe (Färbung nur durch Chlorophyll des Wermuts und anderer Kräuter)
  • destillative Herstellung
  • Mindestalkoholgehalt 45%vol
unterscheidlich gefärbte Absinthe
Abb.: links mit Kräutern, rechts mit Farbstoffen gefärbte Absinthe

Die Grundanalyse von Absinth hinsichtlich der Gehalte an Ethanol, Methanol und höheren Alkoholen erfolgt mittels FTIR-Spektroskopie und PLS-Regression. Besondere Bedeutung kommt auch der Prüfung auf Farbstoffe mittels TLC oder HPLC zu. Bei eigenen Untersuchungen wurde insbesondere bei tschechischen und spanischen Absinthen auffällig häufig das Fehlen der Farbstoffkenntlichmachung festgestellt. In Einzelfällen waren andere Farbstoffe als auf der Verpackung angegeben im Produkt enthalten. 41% aller bisher am CVUA Karlsruhe untersuchten Absinthe wurden wegen Mängeln der Farbstoffkenntlichmachung beanstandet.

Zur Authentizitätsprüfung, ob tatsächlich Bestandteile der Wermutpflanze im Absinth enthalten sind, wurden zwei Strategien entwickelt: die erste besteht darin, den charakteristischen Anteil ätherisches Öl von Wermut zu bestimmen. Hierzu wurden verschiedene Extraktionsverfahren wie Flüssig-Flüssig-Extraktion, SPE oder SPME) vorgeschlagen. Der Wermutinhaltsstoff Thujon, ein bicyclisches Monoterpen, kann heute entgegen einem früheren Vorschlag nicht mehr als alleinige Markersubstanz für die Authentizität von Absinth betrachtet werden, weil Verfahren entwickelt wurden, diese toxische Substanz im Absinth zu vermeiden bzw. den Grenzwert von 35 mg/kg in Bitterspirituosen einzuhalten. Darüber hinaus ist abhängig vom Anbaugebiet auch thujonfreies Wermutkraut erhältlich.

Durch die Analyse von Thujon und weiteren Bestandteilen des ätherischen Öls wie Limonen und Fenchon konnte Absinth mittels multivariater statistischer Verfahren authentifiziert werden. Von den 70 untersuchten Absinthen wiesen sechs einen Gesamt-Thujongehalt von weniger als 2 mg/L auf, in 35 Produkten war Thujon nicht nachweisbar. Da zusätzlich eine Wermutsensorik fehlte, waren diese Produkte auch aufgrund der Analysenergebnisse der anderen Inhaltsstoffe als „minderwertig” und „irreführend bezeichnet” zu beurteilen.

Die zweite Strategie zur Authentifizierung von Absinth stellt die Analyse der für Wermut typischen Sesquiterpenlactonbitterstoffe Absinthin und Artabsin dar, die mittels HPTLC und densitometrischer Auswertung halbquantitativ erfolgen kann. Die durchgeführten Untersuchungen von Absinth führten zu der Erkenntnis, dass diese Produktgruppe weniger ein Problem des Gesundheitsschutzes als des Schutzes vor Täuschung aufwirft. Sowohl hochwertige Absinthe als auch minderwertige − keineswegs billig verkaufte Produkte − sind erhältlich. Der Verbraucher ist bei seiner Kaufentscheidung vor die schwierige und nicht immer zu lösende Aufgabe gestellt, authentische Produkte zu erkennen. Zum Schutze des Verbrauchers vor Täuschung und Irreführung sollte daher eine EU-weit einheitliche Definition, wie sie bereits für fast alle anderen Spirituosen existiert, auch für Absinth angestrebt werden. Leider ist der Vorschlag Deutschlands für eine solche europäische Regelung kürzlich gescheitert.

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