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Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit im Regierungsbezirk Karlsruhe

Nicarbazin in Eierstich und Entenbrustfilet – unzulässiger Einsatz als Arzneimittel?

Nicarbazin ist ein sogenanntes Antiprotozoikum, das zur Bekämpfung der Kokzidiose beim Geflügel eingesetzt wird. Bei der Kokzidiose handelt es sich um eine Darmerkrankung, die durch kleine einzellige Parasiten (Kokzidien) verursacht wird und zu Durchfällen, verzögerter Entwicklung der Jungtiere bis hin zum Tod führen kann.

Im Berichtsjahr wurden jeweils in einer Probe Eierstich und Entenbrustfilet Rückstände von Nicarbazin nachgewiesen. Die festgestellten Rückstände können von einem unzulässigen Einsatz dieses Stoffes als Arzneimittel oder als Futtermittelzusatzstoff stammen.

Nicarbazin wurde früher viel als Futtermittelzusatzstoff eingesetzt. Nach der nationalen Futtermittelverordnung ist der Einsatz von Nicarbazin als Futtermittelzusatzstoff allerdings nicht zulässig. Auf EU-Ebene besitzt eine Firma die Einzelzulassung für Nicarbazin als Futterzusatzstoff, allerdings nur in Kombination mit dem Wirkstoff Narasin (Handelsbezeichnung Maxiban G160) und nur für den Einsatz bei Masthühnern. Für Enten und Legehühner ist die Anwendung nicht erlaubt.

Als Tierarzneimittel ist die Anwendung von Nicarbazin bei allen Lebensmittel-liefernden Tieren wie z.B. Legehennen, Masthühner und Mastenten in der gesamten Europäischen Gemeinschaft verboten, da der Wirkstoff bisher nicht in den Anhang I, II oder III der EU-Verordnung 2377/90 aufgenommen wurde. Damit ist Nicarbazin in Deutschland weder als Arzneimittel (für Lebensmittel-liefernde Tiere) noch als Zusatzstoff zu Futtermitteln (bei Enten und Legehennen) zugelassen.

In der untersuchten Probe „Eierstich” wurde ein Gehalt von 7,8 µg/kg, in der Probe „Barbarie Entenbrustfilet” von 4,4 µg/kg Nicarbazin nachgewiesen. Ob es sich bei den festgestellten Rückständen um eine illegale Behandlung, eine illegale Zugabe von nicht zugelassenen Futtermittelzusatzstoffen oder um eine Verschleppung aus Masthühnerfutter handelt, konnte durch die Untersuchung nicht festgestellt werden.

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