In einer Bäckerei irgendwo im Regierungsbezirk Karlsruhe wird ein Stück einer Backware vorsichtig in ein steriles Gefäß überführt und mitgenommen. Für die Lebensmittelkontrolleure der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde (Veterinäramt) nichts Besonderes: Kuchen und Torten sind mikrobiologisch sehr anfällig, also mit einem gewissen Risiko belastet. Regelmäßige Stichprobenuntersuchungen sind im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes angebracht. In der Bäckerei bleibt ein Rest des Produkts zurück – Gegenprobe genannt. Für alle Fälle …
Die zur Planprobe gewordene Backware kommt im CVUA Karlsruhe an und wird sofort ins mikrobiologische Labor verfrachtet. Auch für die Mitarbeiter dort ein Routinevorgang, das Untersuchungsspektrum ist bekannt. Doch wenig später entwickelt sich die Sache zum brandeiligen „Fall”: Salmonellen wurden nachgewiesen. Sofort wird das Veterinäramt telefonisch informiert, mögliche Kontaminationsquellen werden diskutiert und schon stehen die Lebensmittelkontrolleure wieder im Bäckerladen.
Nun passiert an verschiedenen Orten gleichzeitig viererlei:
Im geschilderten Fall gab es ein versöhnliches Ende: Keine der verdächtigen Proben enthielt Salmonellen, sie klebten nicht am Pinsel, mit dem die Glasur auf die positive Probe aufgebracht worden war, und auch die Abklatschproben waren frei von den berüchtigten Keimen. Was war passiert? In dem einen positiven Fall war vermutlich salmonellenhaltiges Eiweiß für die Herstellung einer Glasur verwendet worden.
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