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Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit im Regierungsbezirk Karlsruhe

Eier: neue Kennzeichnungsvorschriften seit 2004

Was ist neu bei der Kennzeichnung von Eiern seit 01. Januar 2004?

Neu ist, dass eine obligatorische Angabe der Haltungsform für Eier der Güteklasse A auf der Verpackung erfolgen muss. Bei lose verkauften Eiern erfolgt diese Kennzeichnung mittels Erzeugercode auf dem Ei, zusätzlich kann auch in Kurzform auf die Haltungsart hingewiesen werden.

Derzeit gibt es nur noch drei Haltungsformen:

  • Eier aus Freilandhaltung (Freiland)
  • Eier aus Bodenhaltung (Boden)
  • Eier aus Käfighaltung (Käfig)

Ebenso neu ist die obligatorische Angabe des Erzeugercodes mit Angaben zu Haltungsform und Herkunft auf den Eiern der Güteklasse A. Somit kann der Verbraucher direkt erkennen aus welcher Haltungsform und aus welchem Land sein gekauftes Ei kommt.

Der Erzeugercode setzt sich wie folgt zusammen:
x-xx-XXXXXXx
Haltungssystem (codiert)Leerstelle (Bindestrich) Registrierungsmitgliedstaat (codiert)Leerstelle (Bindestrich) Betriebsnummer nach § 2 (1) LegRegVStallnummer nach § 2 (1) LegRegV
0 Ökologische ErzeugungAT Österreich
1 FreilandhaltungBE Belgien
2 BodenhaltungDE Deutschland
3 KäfighaltungDK Dänemark
ES Spanien
FI Finnland
FR Frankreich
GR Griechenland
IE Irland
IT Italien
LU Luxemburg
NL Niederlande
PT Portugal
SE Schweden
UK Vereinigtes Königreich

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