Diese Produkte weisen dann einen Muskelabrieb über zehn Volumenprozent auf, wodurch sich im Querschnitt das Bild einer überwiegend brühwurstartig zerkleinerten Masse ergibt, in die Skelettmuskulaturstücke unterschiedlicher Größe eingelagert sind. Der Fleischanteil dieser Produkte liegt zwar trotz dieser Vorbehandlung durchschnittlich bei über 90%, so dass es sich noch um hochwertige Fleischerzeugnisse handelt, aufgrund der starken Abweichung von der verkehrsüblichen Beschaffenheit eines gewachsenen Putenbrustfilets sind diese Erzeugnisse jedoch nicht mehr unter der Bezeichnung „Putenbrustfilet” oder „Putenbrust” verkehrsfähig.
Im Jahr 2004 wurden 12 Proben Kochpökelwaren aus Putenfleisch untersucht. Fünf als „Putenbrust” bezeichnete Erzeugnisse mussten aufgrund ihres hohen Anteils an brätartig feinzerkleinerter Masse als irreführend beurteilt werden.
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