Seit Januar 2004 ist europaweit eine einheitliche Kennzeichnungsvorschrift für Eier in Kraft: der Erzeugercode. Er gibt Auskunft darüber, ob ein Ei aus Käfighaltung stammt oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat gelegt wurde. Die obligatorische Angabe der Haltungsform für Eier der Güteklasse A muss auch auf der Verpackung erfolgen. Bei lose verkauften Eiern auf Wochenmärkten ist der Stempel seit 1. Juli 2005 Pflicht.
Der Verbraucher hat nun die Möglichkeit selbst auszuwählen, welche
Herkunft und Haltungsform er bevorzugt.
Derzeit gibt es drei
Haltungsformen:
Seit Anfang 2004 wurden am Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe 241 Proben Hühnereier untersucht. Sieben Proben wurden wegen fehlender Angabe der Haltungsart auf der Verpackung beanstandet. Bei neun Proben war der Erzeugercode auf den Eiern schlecht lesbar bzw. vollständig unleserlich angebracht. Nur bei fünf Proben fehlte der Erzeugercode gänzlich. Insgesamt daher ein positives Ergebnis.
Bei gekochten Eiern wie z.B. Ostereiern ist dagegen weder die Angabe eines Erzeugercodes vorgeschrieben, noch eine Angabe der Herkunft oder Haltungsform auf der Verpackung. Freiwillig dürfen die Händler allerdings angeben, aus welcher Haltungsform die Eier stammen. Das ist für den Verbraucher sicher auch bei gekochten Eiern eine wichtige Information.
Noch ein Tipp zu Ostereiern: Die Stempelfarbe ist wasserlöslich und verschwindet daher weitgehend beim Kochen der Eier.
Wie sich der Erzeugercode zusammensetzt, können Sie hier sehen.
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