Bei vier von vierzehn Proben getrocknetem Fisch konnte eine Bestrahlung durch das Nachweisverfahren der Thermolumineszenz aufgezeigt werden. Bei den Produkten handelte es sich um Ware aus Thailand. In Thailand ist die Bestrahlung derartiger Produkte zulässig, nicht jedoch in Deutschland und fast allen anderen EG-Mitgliedsstaaten. Lediglich in Großbritannien ist die Behandlung von Fisch mit ionisierenden Strahlen erlaubt.
Aufgrund des Gutachtens kam es zu einer Schnellwarnung der Europäischen Kommission. Die Niederlande, die die Trockenfische aus Thailand importierte, berichtete zwischenzeitlich, dass die bestrahlten Erzeugnisse aus dem Verkehr genommen wurden.
Instant-Nudelgerichte erfreuen sich aufgrund der sehr schnellen Zubereitung immer größerer Beliebtheit. Die Fertigerzeugnisse bestehen zumeist aus Nudeln und separat in Beuteln abgepackten Gewürzmischungen, Gewürzsalzen, Würzsaucen oder ähnlichen Produkten.
Bei drei untersuchten Erzeugnissen konnte das CVUA Karlsruhe in den würzenden Teilproben eine Bestrahlung nachweisen. Auch hier wurde das Verfahren der Thermolumineszenz eingesetzt. Zum Nachweis dienen die als Verunreinigungen in dem Lebensmittel vorhandenen Mineralien. Bei Produkten wie Gewürzmischungen, Gewürzsalzen, Würzsaucen o.ä. Erzeugnissen, die aus mehreren Zutaten bestehen, kann zumeist keine Aussage darüber getroffen werden, ob nur die verwendeten getrockneten Kräuter und Gewürze, auch andere Zutaten oder eventuell das Erzeugnis als Ganzes bestrahlt wurden. Zulässig ist nur die Bestrahlung von getrockneten Kräutern und Gewürzen. Eine endgültige Beurteilung der drei positiv getesteten Proben ist nur durch Untersuchung der einzelnen, bei der Herstellung verwendeten Zutaten möglich. Laut Kennzeichnung stammten die Erzeugnisse aus Vietnam, Thailand und Taiwan. Die stichprobenartige Untersuchung der Nudeln der Fertiggerichte ergab keinen Hinweis auf eine erfolgte Bestrahlung.
Froschschenkel und Frischkäse mit Kräutern aus Frankreich sind nach wie vor teilweise bestrahlt. Im Gegensatz zu Deutschland ist in Frankreich sowohl die Behandlung von tiefgefrorenen Froschschenkeln als auch tiefgefrorenen Kräutern und Gewürzen mit ionisierenden Strahlen zulässig.
Froschschenkel, die zumeist in Indonesien u.a. asiatischen Staaten hergestellt werden, können mit Salmonellen kontaminiert sein. Durch den Bestrahlungsprozess werden die Krankheitserreger abgetötet. Die Verwendung von verkeimten, tiefgefrorenen Kräutern und Gewürzen in weiterverarbeiteten Produkten wie Frischkäse kann ebenso wie die Verwendung mikrobiologisch belasteter, getrockeneter Kräuter und Gewürze eine Gefahr für den Konsumenten darstellen.
Bei drei Proben tiefgefrorener Froschschenkel in Fertigpackungen, die laut Kennzeichnung ihre Herkunft in Indonesien hatten und nach Frankreich importiert wurden, konnte durch das Verfahren der Elektronenspinresonanz eine Bestrahlung nachgewiesen werden. Ein Hinweis, dass bei den Produkten eine Behandlung mit ionisierenden Strahlen durchgeführt wurde, befand sich auf allen drei Verpackungen, allerdings in französischer Sprache.
Die Untersuchungen der letzten Jahre zeigen, dass sich aber auch nicht bestrahlte Froschschenkel in Baden-Württemberg auf dem Markt befinden.
Nachweislich bestrahlt waren auch die Kräuter eines Frischkäses, der in Frankreich hergestellt wurde. Durch enzymatischen Aufschluss der Probe konnten die den Pflanzenteilen anhaftenden Mineralien isoliert und zum Nachweis der Bestrahlung eingesetzt werden. Zulässig ist auch in dem vorliegenden Fall in Deutschland nur die Bestrahlung von getrockneten Kräutern und Gewürzen, nicht aber der Einsatz von derart behandelter tiefgefrorener Ware. Eine endgültige Beurteilung der Probe durch das CVUA Karlsruhe war nicht möglich.
Wurden bestrahlte, getrocknete Kräuter und Gewürze verwendet, so muss sich nach der Lebensmittelbestrahlungs-Verordnung ein Hinweis im Zutatenverzeichnis befinden, dass diese Zutaten „bestrahlt” oder „mit ionisierenden Strahlen behandelt” wurden.
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