Nach der Öko-Verordnung dürfen Lebensmittel, die als Öko-Produkte angepriesen werden, keine bestrahlten Zutaten enthalten, auch wenn dies nach der Lebensmittelbestrahlungs-Verordnung zulässig ist. Im Rahmen des sogenannten Öko-Monitorings werden in Baden-Württemberg jedes Jahr Öko-Lebensmittel auf Bestrahlung untersucht.
Im Rahmen des Untersuchungsprogramms fielen 2002 ayurvedische Tees eines Herstellers auf, die u.a. auch getrocknete Kräuter und Gewürze, aber auch Zutaten wie Süßholz, Hibiskus u.a.m. enthielten. Auch Anfang 2003 konnte bei zwei weiteren Produkten des gleichen Herstellers eine Bestrahlung nachgewiesen werden. Weitere Überprüfungen an neueren Chargen der zuvor positiv getesteten Produkte aber auch vieler anderer Erzeugnisse aus ökologischem Anbau ergaben keinen Hinweis auf eine erfolgte Bestrahlung.
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