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Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit im Regierungsbezirk Karlsruhe

Bestrahlung von Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln

In dem zurückliegenden Jahr wurden, wie bereits 2003 und 2002 geschehen, Nahrungsergänzungsmittel auf Bestrahlung untersucht. Sowohl positive Befunde bei der Untersuchung von derartigen Erzeugnissen im eigenen Haus als auch die Ergebnisse anderer Mitgliedsländer, allen voran Großbritannien, gaben Anlass, Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel unter die Lupe zu nehmen.

Das CVUA Karlsruhe untersuchte insbesondere Nahrungsergänzungsmittel, welche unter Verwendung von Gemüseerzeugnissen hergestellt werden wie Artischockendragees- und Kapseln, Spargeltabletten, Kohlsuppekapseln, Spirulinapulver- und tabletten. Ein Produkt der elf untersuchten Erzeugnisse, das laut Kennzeichnung sowohl Brennesselblätter als auch Kürbiskerne enthielt, lieferte bei der Thermolumineszenz-Untersuchung einen Hinweis auf eine erfolgte Bestrahlung. Aufgrund des sehr geringen Mineraliengehaltes der Probe konnte jedoch das Ergebnis nicht durch eine Zweitanalyse abgesichert werden.

Untersuchungsergebnisse
Lebensmittelgruppe Summe der untersuchten Lebensmittel davon
nicht bestrahlt bestrahlt
Milch / Milcherzeugnisse 1 1 0
Kräuterkäse 17 17 0
Kräuterbutter 7 7 0
Fleisch (einschließlich gefrorenem Fleisch, außer Geflügel, Wild) 4 4 0
Wurstwaren 10 10 0
Geflügel 2 2 0
Fisch, Fischereierzeugnisse 18 14 4
Krustentiere, Schalentiere, Muscheln und andere Wassertiere sowie deren Erzeugnisse 30 29 1
Hülsenfrüchte 5 5 0
Getreide und Getreideerzeugnisse 2 2 0
Schalenfrüchtee 18 18 0
Kartoffeln, Teile von Pflanzen mit hohem Stärkegehalt 4 4 0
Frisches Gemüse, Salat 2 2 0
Getrocknetes Gemüse, Gemüseerzeugnisse 33 31 2
Pilze, getrocknet oder Pilzerzeugnisse 20 18 2
Frisches Obst 34 33 1
Trockenobst oder Obsterzeugnisse 29 29 0
Kaffee, roh 15 15 0
Tee, teeähnliche Erzeugnisse 38 38 0
Gewürze, Kräuter, einschließlich Zubereitungen und Gewürzsalz 199 197 2
Trockenfertigmahlzeiten 14 13 1
Nahrungsergänzungsmittel 24 24 0
Sonstiges 9 9 0
Summe 541 528 13

Drei als Arzneimittel in den Verkehr gebrachte Produkte waren nach dem Umfang der durchgeführten Untersuchungen nicht bestrahlt. Die Bestrahlung von mikrobiologisch anfälligen Arzneimitteln zur Keimreduktion ist in Deutschland zulässig. Nach dem letzten, veröffentlichten Bericht der Kommission für das Jahr 2002 wurden in Deutschland, Irland, den Niederlanden und Großbritannien “Herbal Supplements” bzw. “Dietary Supplements” auf Bestrahlung hin untersucht. Dem Report ist allerdings nicht zu entnehmen, um welche Art von Produkte es sich handelte. Bereits 2001 wurden in Großbritannien durch die Food Standard Agency (FSA) “Dietary Supplements” auf Bestrahlung untersucht. 14 verschiedene Produktkategorien, wie Gingko Biloba, Alfalfa, Aloe vera, Teufelskralle, Krallendorn (CAT'S CLAW), Ginseng, Grüner Tee, Guarana, Kava Kava, Sägepalmenfrüchte, Mariendistel, Curcuma und Knoblauch wurden getestet. Bereits in dem Report der FSA wurde darauf hingewiesen, dass die Abgrenzung, ob es sich bei den Erzeugnissen im Einzelfall um Nahrungsergänzungsmittel oder um Arzneimittel handelte, sehr schwierig ist. Einige der oben genannten Produkte sind in Deutschland den Arzneimitteln und nicht den Lebensmitteln zuzuordnen. Es ist davon auszugehen, dass einige von den in dem Jahr 2002 getesteten 244 “Herbal Supplements„ bzw. “Dietary Supplements”, von denen 70 (29%) bestrahlt oder teilbestrahlt waren, nach dem in Deutschland geltenden Recht als Arzneimittel einzustufen wären.

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