kleines Landeswappen CVUA-Logo

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit im Regierungsbezirk Karlsruhe

Verwendung von Zusatzstoffen

Zusatzstoffe dürfen Lebensmitteln nur zugesetzt werden, wenn sie dafür ausdrücklich zugelassen sind. Dabei kommt es immer wieder zu Problemen bei der Abgrenzung zu technischen Hilfsstoffen und Lebensmitteln, deren Verwendung ohne Zulassung möglich ist. An die Reinheit von Zusatzstoffen werden dabei besondere Anforderungen gestellt.

Im Bereich Pflanzenfasern wird „Bambusfaser” als Ballaststoff aus neuer bisher nicht als Lebensmittel verwendeter Rohstoffquelle angeboten, so dass dieses Produkt erstmal als Novel Food betrachtet und bewertet werden muss. Als Zusatzstoff ist „Bambusfaser” zu technologischen Zwecken bisher nicht zugelassen.

Es ist festzustellen, dass insbesondere Farbstoffe vermehrt in Asien (China, Indien) produziert und von dort importiert werden. Bei derartigen Produkten fällt auf, dass immer wieder Probleme mit der Einhaltung der Höchstmengen an Elementen oder auch Verunreinigungen mit Kontaminanten (Lösungsmittel) auftreten. Hier wird an die Importeure künftig besonders die Anforderung an die Sorgfaltspflichten zu stellen sein, dass auch durch angemessene Stichprobenkontrollen die Angaben der Reinheitszertifikate geprüft werden.

zurück zur vorhergehenden Seite

 

©2003−2005 CVUA KA   Impressum •  Untersuchungsämter BW  •  zum Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum