Im Rahmen der KÜP-Untersuchungen auf Zusätze, die eine unzulässige Wasserbindung in Fleischerzeugnissen bewirken, wurden auch Kutterhilfsmittel untersucht, die als Zutaten unzulässige Proteinteilhydrolysate enthielten, die in Deutschland nicht zugelassen sind. Zu der Beurteilung der damit hergestellten Erzeugnisse s. Kapitel 2.2.5. Bei anderen Produkten führten in einigen Fällen nicht eingehaltene Kennzeichnungsvorgaben nach der Zusatzstoffverkehrsverordnung zu Mängeln.
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