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Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit im Regierungsbezirk Karlsruhe

Kutterhilfsmittel mit unzulässigen Zusätzen

Fleischerzeugnisse dürfen nach deutschem Recht nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn bei ihrer Herstellung Proteinhydrolysate als Wasserbinder verwendet wurden.

Im Rahmen der KÜP-Untersuchungen auf Zusätze, die eine unzulässige Wasserbindung in Fleischerzeugnissen bewirken, wurden auch Kutterhilfsmittel untersucht, die als Zutaten unzulässige Proteinteilhydrolysate enthielten, die in Deutschland nicht zugelassen sind. Zu der Beurteilung der damit hergestellten Erzeugnisse s. Kapitel 2.2.5. Bei anderen Produkten führten in einigen Fällen nicht eingehaltene Kennzeichnungsvorgaben nach der Zusatzstoffverkehrsverordnung zu Mängeln.

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