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Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit im Regierungsbezirk Karlsruhe

Nachweis von Gewebe des ZNS auf Rinderschlachttierkörpern

Vor dem Hintergrund der BSE-Krise wurden Gehirn und Rückenmark (zentrales Nervengewebe) von Rindern, als wichtigste Überträgersubstanzen des infektiösen Agens von BSE, zum sogenannten „Spezifizierten Risikomaterial” deklariert. Seitdem muss es unschädlich beseitigt werden und darf nicht zum Verbraucher gelangen.

Dies erforderte einige Änderungen im Ablauf der Rinderschlachtung, bei der, verkürzt dargestellt, nach der Betäubung, Entblutung und Enthäutung zunächst das Absetzen des Kopfes und anschliessend eine Zweiteilung des Schlachtkörpers stattfindet. Diese Änderungen beinhalten, dass eine Trennung von Gehirn und Rückenmark von den verwertbaren Anteilen stattfinden muß. Der Schädel wird entsorgt und das Rückenmark mechanisch aus dem bei der Hälftelung grossflächig eröffneten Wirbelkanal entfernt.

Jedoch befindet sich am Kopf eine Restmenge an Fleisch, die in Betrieben mit entsprechender Genehmigung gewonnen werden darf. Da bei diesem Kopffleisch ein erhöhtes Risiko einer Kontamination mit ZNS-Material vorliegt, wird von der EU in der Verordnung (EU) Nr. 1139/2003 ein Stichprobenkontrollplan gefordert, der sicherstellt, dass kein kontaminiertes Fleisch weiterverarbeitet wird.

Aus diesem Grund wird zur Zeit am CVUA Karlsruhe ein Untersuchungsverfahren etabliert, mit dem eine mögliche Kontamination von Kopffleisch erfasst wird. Somit wird gewährleistet, dass belastetes Fleisch nicht in die Lebensmittelkette gelangt.

Die Durchführung erfolgt anhand von Tupferproben, mit denen die Beprobungsstellen abgestrichen werden. Im Labor werden die Proben mit einem Enzymimmunoassay, der auf einer Antigen-Antikörper-Reaktion beruht, auf das Vorhandensein von saurem Gliafaserprotein untersucht. Dieses Protein ist nur im Nervengewebe vorhanden. Mit Hilfe dieses Tests werden Kontaminationen mit Nervengewebe bei der Kopffleischgewinnung erfasst, so dass eventuell belastetes Fleisch zum Schutz der Verbraucher entsorgt werden kann.

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