Es sind über 2000 Serovarianten bekannt. Salmonellenisolate von Tieren sind als potenzielle Zoonosenerreger anzusehen. Die Salmonellose des Rindes wird hervorgerufen durch Salmonella typhimurium, Salmonella dublin und Salmonella enteritidis.
Die Rindersalmonellose ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die aufgrund der Zoonosegefahr staatlich bekämpft wird. Die Erkrankung, die Rinder aller Altersgruppen befällt, verursacht insbesondere bei Jungtieren und Kälbern sehr hohe Verluste. Die Salmonellose verläuft vorwiegend unter dem Bild der Magen-Darm-Entzündung (Abomasoenteritis). Es kann zu septikämischen Erscheinungen mit einer sogenannten Organmanifestation kommen. Bestandsenzootien sind bei dieser Erkrankung keine Seltenheit.
Bei der akut-septikämischen Form, die innerhalb weniger Tage zum Tod führen kann, erkranken zumeist einzelne, gelegentlich mehrere Rinder nacheinander an fieberhafter Enteritis, die durch gelb-stinkende, oft blutige Durchfälle gekennzeichnet ist. Fibrinöse bzw. membranöse Darmausscheidungen werden auch beobachtet. Das Allgemeinbefinden ist von Anfang an hochgradig gestört, und innerhalb von ein bis zwei Tagen kann der Tod eintreten. In manchen Fällen (Salmonella dublin) kommt es zu Aborten im vierten bis fünften Trächtigkeitsmonat, zu Entzündungen von Gelenken (Arthritis) und Sehnenscheiden (Tendovaginitis), seltener zu Pneumonien, bei laktierenden Rindern zu Euterentzündungen (Mastitis).
Ein Reservoir stellt sowohl das Rind (latent infizierte Dauerausscheider) als auch andere Tiere, wie z.B. Geflügel, Wildvögel, Schadnager dar. Mit ihrem Kot scheiden sie die Bakterien unbemerkt aus. Die Übertragung auf andere Rinder erfolgt bei direktem Kontakt mit diesem Kot, über verunreinigtes Futter und verschmutzte Gerätschaften. Weiden und Feldfutterflächen werden durch Dung, Gülle bzw. Abwasser kontaminiert, über sie schließt sich die Infektkette zu bisher nicht infizierten Rinderbeständen.
Im Jahr 2005 gab es zwei Ausbrüchen in Rinderbeständen. Beide Bestände unterlagen den rechtlich vorgeschriebenen Sperrmaßnahmen und den damit notwendigen Anordnungen durch das zuständige Veterinäramt. Dies führte zu hohen wirtschaftlichen Verlusten. Zahlreiche Untersuchungen insbesondere Kotuntersuchungen wurden durchgeführt, um auch Dauerausscheider zu finden. Der Gesamtbestand muss zweimal untersucht werden; positive Tiere sind zu entfernen, weitere aufeinanderfolgende Untersuchungen sind frühestens nach acht Tagen und spätestens nach 15 Tagen durchzuführen. Einerseits dürfen verdächtige oder klinisch kranke Tiere nicht im Bestand sein und andererseits sind mindestens zwei Nachfolgeuntersuchungen des Bestandes mit einem sicher negativen Untersuchungsbefund nachzuweisen, um die Bestandssperre aufzuheben. Erst dann gilt diese Tierseuche als erloschen.
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