Unsere Aufgabe ist es, die durch Stichprobennahmen im Markt (Drogeriemärkte, Kaufhäuser, Supermärkte, Reformhäuser, Bioläden, Märkte, Messen) und direkt bei Herstellern und Importeuren amtlich erhobenen kosmetischen Mittel zu überprüfen. Hierzu untersuchen wir die Produkte auf Einhaltung der stofflichen Vorschriften, überprüfen die Kennzeichnung und begutachten die Produkte auf Grund der festgestellten Ergebnisse. Pro Jahr untersuchen wir auf Grund eines festgelegten Einwohnerschlüssels risikoorientiert etwa 1600 kosmetische Mittel.
Außerdem wirken die Kosmetik-Sachverständigen der beiden CVUAs Karlsruhe und Freiburg bei Betriebskontrollen bei Herstellern und Importeuren mit zur Überprüfung der Guten Herstellungspraxis und von Produktunterlagen (insbesondere Sicherheitsbewertungen), die auf Grund gesetzlicher Regelungen vor Ort vorliegen müssen.
Diese stichprobenartige Marktkontrolle ist sehr effizient. Durch diese Kontrollen ebenso wie durch die überwiegend verantwortungsbewussten Kosmetikhersteller wird dazu beigetragen, dass kosmetische Mittel in der Regel sorglos verwendet werden können, ohne dass der Verbraucher gesundheitliche Beeinträchtigungen befürchten müsste.
Nebenwirkungen auf Inhaltsstoffe kosmetischer Mittel kommen selten vor, schätzungsweise nur eine auf eine Million verkaufter Produkte. Mitunter gibt es Hautreizungen auf bestimmte Inhaltsstoffe oder allergische Reaktionen z.B. auf Duftstoffe. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter .... (Jahresbericht 2006: Cosmetovigilance – was bedeutet das?)
©2003−2005 CVUA KA
Impressum •
Untersuchungsämter BW
•