In Deutschland gelten die Vorschriften des LFGB auch für Mittel zum Tätowieren und vergleichbare Stoffe und Zubereitungen, die zur Beeinflussung des Aussehens bestimmt sind und unter die menschliche Haut eingebracht werden. Hierbei handelt es sich also um Tätowierfarben und Permanent-Make-up. Die Regelungen der Kosmetikverordnung gelten für diese Produkte aber nicht. Nähere Informationen zu Tattoos und Permanent-Make-up finden Sie in unserem Jahresbericht 2006
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