Im Weinlabor werden Traubenerzeugnisse (Most, Federweißer, Wein, Perlwein, Schaumwein (Sekt), Likörwein, weinhaltige Getränke (z. B. Wermutwein) und Weindestillat sowie weinähnliche und schaumweinähnliche Getränke (Erzeugnisse aus anderen Früchten als der Traube) sensorisch und chemisch analysiert.
In der Untersuchung ist dabei auf Weinfehler (Böckser, Estertöne u. a.) und Weinkrankheiten (Essigstich, Mäuseln u. a.) zu achten und auf die Anwendung von unzulässigen Verfahren und unzulässigen Zusatzstoffen zu prüfen.
Stichprobenweise wird auf Gehalte an Schadstoffen und Verunreinigungen untersucht.
Es muss die Einhaltung der festgelegten Höchstmengen für zugelassene Behandlungsmittel überprüft werden.
Auch die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften für diese Getränke ist zu prüfen.
Im Herbst wird eine Statistik über authentische Mostproben des jeweiligen Jahrgangs erstellt.
Die zu untersuchenden Proben werden vom Wirtschaftskontrolldienst (WKD), den Zolldienststellen (Einfuhrkontrolle der Drittlandserzeugnisse) und den beiden Weinkontrolleuren (Staatliche Weinkontrolle) erhoben.
Zwei speziell ausgebildete Weinsachverständige (Weinkontrolleure) sind dem CVUA Karlsruhe zugeordnet.
Sie kontrollieren alle Betriebe, die mit Wein zu tun haben: Erzeuger, Hersteller, Abfüller, Importeure, Groß- und Einzelhändler, die Gastronomie sowie Besenwirtschaften.
Zu den Hauptaufgaben zählen: die Überprüfung der Weinbuchführung , der Geschäftspapiere und Begleitdokumente, der Vorgänge im Ein- und Verkauf sowie beim Import, die Wein-Herstellung, -Verarbeitung und -Bearbeitung.
Die sensorische Prüfung und die Überprüfung der Kennzeichnung sind wichtige Aufgaben im Tätigkeitsfeld des Weinkontrolleurs.
Der Weinkontrolleur ist auch eingesetzt bei der Probenahme (meist Verdachtsproben) und kann gegebenenfalls die Bestände vorläufig sicherstellen (beschlagnahmen).
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