Haben Sie in einem Geschäft ein Lebensmittel (oder auch ein kosmetisches Mittel) erworben, bei dem Sie beim Kauf nicht bemerkt haben, dass z.B. die Verpackung beschädigt war oder das Mindesthaltbarkeitsdatum bereits abgelaufen war? Wir empfehlen Ihnen, zuerst im Geschäft auf einem Umtausch gegen einwandfreie Ware zu bestehen, ehe Sie sich an die Lebensmittelüberwachungsbehörde wenden.
Haben Sie nach dem Verzehr von Lebensmitteln oder der Anwendung kosmetischer Mittel gesundheitliche Beeinträchtigungen bemerkt? In diesem Fall sollten Sie Ihre Beschwerde an Ihre zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde übergeben (Übersicht: http://www.veterinaeraemter-bw.de/index.htm ), die die erforderlichen Ermittlungen, wie die Erhebung von Vergleichsproben, Rückverfolgung usw. durchführt.
Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt kann nur offizielle Lebensmittel- oder Kosmetikproben untersuchen, Privatuntersuchungen können nicht durchgeführt werden.
In Notfällen oder für Auskünfte bei
konkreten Vergiftungen (wie
z.B. giftige Pflanzen, Chemikalien, etc.) :
rufen Sie bei der Vergiftungs-Informationszentrale Freiburg: 0761/ 19240 an,
im Internet zu finden unter: http://www.ukl.uni-freiburg.de/kinderkl/viz/homede.htm
für andere Bundesländer siehe unter: http://www.netdoktor.de/wegweiser/notfall/notfall_gift.htm
wenden Sie sich an eine Polizeidienststelle.
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